Stand: 15.12.2009
In Ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse anderer Gäste und eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs bitten wir Sie, nachfolgende Regelungen zu beachten.
Sie akzeptieren die Hausordnung als Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Aufgabe einer Reservierung, Bestellung von Leistungen oder Betreten des Centers. Die voll-ständigen AGB sind auf Wunsch am Counter einsehbar.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Betreten des Anlaufbereichs ist nur mit entsprechender Ausrüstung und in Bowlingschuhen gestattet. Betreten Sie den Anlaufbereich nicht mit Getränken oder Speisen.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Belästigungen anderer Gäste ist das Betreten des Anlaufs nur dem an der Reihe befindlichen Spieler gestattet. Beachten Sie die Bowling-Etikette und gewähren Sie Spielern auf der Nachbarbahn den Vortritt, wenn diese zur Ausführung ihres Wurfs bereit sind.
Betreten Sie den Anlauf erst dann, wenn alle Pins aufgestellt sind und der Rechen nicht mehr zu sehen ist. Störungen werden ausschließlich durch unser Personal behoben. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen sowie bei auf der Bahn liegen gebliebenen Bällen oder anderen Gegenständen an das Personal am Counter.
Die Benutzung der Bumper ist nur durch Kinder mit Bällen mit einem Gewicht von maximal 8 lbs. gestattet.
Leihschuhe sind ausschließlich zur Benutzung im Anlaufbereich vorgesehen und nach Beendigung der Spiele an der Schuhrückgabe abzugeben. Keinesfalls dürfen Bowlingschuhe außerhalb des Centers getragen werden.
Betreten Sie niemals die Bahn oder andere Teile der Anlage jenseits der Foullinie. Sollten Sie beim Anlauf versehentlich über die Foullinie treten, kann durch an der Schuhsohle befindliches Öl der Anlauf verschmutzt oder beschädigt werden. Sie gefährden dadurch sich und Ihre Mitspieler. Bitte wechseln Sie daher in diesem Fall Ihre Schuhe am Counter.
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen das Personal zum Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen. Das Personal ist befugt, die Öffnung mitgebrachter Taschen zu verlangen.
Das Rauchen ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur volljährigen Gästen und ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Bistro und im ersten Obergeschoss oder im Außenbereich gestattet. Betreten Sie die Raucher- und Außenbereiche nicht in Bowlingschuhen!
Unser Personal ist angewiesen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Hierzu kann beim Einlass und während des Aufenthalts im Center auch ohne konkreten Anlass die Erbringung eines Alternachweises oder eines Nachweises über die Personensorgeberechtigung Minderjähriger verlangt werden.
Aus Sicherheitsgründen wird das Center mit Aufzeichnung videoüberwacht.
Betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen ist das Betreten und der Aufenthalt im Center nicht gestattet.
Das Mitführen von Waffen und Drogen ist im gesamten Center untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen sowie zur strafrechtlichen Anzeige.
Das Mitführen von Haustieren ist nur angeleint gestattet. Kampfhunde dürfen nicht mit in das Center gebracht werden.
Hausrecht
Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen das Personal zum Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen.
